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Gesichtsfeldprüfung für Optometristen / Augenoptiker |
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| Die demographische
Entwicklung lässt eine krankheits- und altersbedingte
Zunahme von Sehbeeinträchtigungen erwarten. Dabei werden Augenoptiker und
Optometristen in Zukunft zunehmend mit komplexen
Sehbeeinträchtigungen konfrontiert, die über eine
reine Sehschärfe- und Kontrastbestimmung hinausgehende
Testverfahren erfordern. Die Kampimetrie ist ein technisch
vergleichsweise unaufwendiges und kostengünstiges
Verfahren zur systematischen Vermessung des zentralen
Gesichtsfeldes. |
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| Gesetzliche Rahmenbedingungen |
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 7.8.2000 Screening
für Augenoptiker zugelassen. Die rechtlichen Grundlagen
zur Durchführung des Screenings sind in der Verordnung
zum Meisterprüfungsberufsbild vom 29.8.2005 und in den
Arbeitsrichtlinien für das Augenoptikerhandwerk
festgelegt. |
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